Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertragsabschlusses beim Kauf von Waren der Verkäuferin Marie-Therese Roch - im Folgenden „Verkäufer“ genannt. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung ist hierbei maßgeblich.

Verbraucher sind natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind.

Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens unumgänglich ist. Unternehmen sind jene auf Dauer angelegte Organisationen selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, auch wenn es nicht ihr Ziel ist, Gewinn zu machen.

Käufer und Verkäufer werden im Folgenden „Vertragspartner“ genannt.

Vertragsabschluss

Durch Zahlung des Kaufpreises für die angebotene Ware kommt er Kaufvertrag zustande.

Der Käufer hat den Kaufpreis bei Vertragsabschluss in vollem Umfang an den Verkäufer zu entrichten. Die Kosten für eine bargeldlose Zahlung mit Debit- oder Kreditkarte bzw. Bankomatkarte (z.B. Überweisungsspesen), hat der Käufer zu tragen.

Die Vertragspartner (Verkäufer & Käufer) können vereinbaren, dass der Käufer eine Anzahlung auf den Kaufpreis leistet. Sofern eine Anzahlung vereinbart wurde, beträgt diese jedoch mindestens 15% des Bruttoverkaufspreises. Diese einmalige Anzahlung gilt als Teilzahlung auf den Kaufpreis. Wurde eine Anzahlung zwischen den Vertragspartnern vereinbart, ist der Käufer verpflichtet, diese Anzahlung unverzüglich zu bezahlen und die Vertragspartner legen ein Datum fest, zu dem der Restkaufpreis vom Käufer an den Verkäufer zu zahlen ist. Zahlt der Käufer den Restkaufpreis zum vereinbarten Datum nicht, gelangt der Käufer in Zahlungsverzug. Eine frühere Zahlung des Restkaufpreises ist möglich.

Eigentumsvorbehalt & Weiterverkauf

Bei unvollständiger Zahlung des Kaufpreises behält sich der Verkäufer das Eigentum der Ware vor.

Der Käufer ist dazu verpflichtet, 1) die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts gewissenhaft zu behandeln und 2) den Verkäufer unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware, von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder Vernichtung der Ware zu informieren.

Ist der Käufer ein Unternehmer, ist er dazu berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Der Unternehmer tritt zum Zeitpunkt des Kaufs alle potentiellen Forderungen an den Verkäufer ab, die durch den Weiterverkauf gegen einen Dritten auftauchen (könnten) und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Rechnungen anzubringen. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an und nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung dieser Forderung bevollmächtigt.

Der Verkäufer behält sich vor, die Forderung selbst einzufordern, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

Zahlungsverzug & Rechtsfolgen

Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer insbesondere berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern.

Der Verkäufer ist berechtigt, bei Verletzung der Zahlungspflicht die Teilzahlung (= Anzahlung) des Käufers in eine Gutschrift umzuwandeln und vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Käufer verpflichtet, den Restkaufpreis inklusive der gesetzlichen Zinsen an den Verkäufer zu bezahlen. Ist der Käufer Verbraucher, ist der Restkaufpreis in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ist der Käufer Unternehmer ist der Restkaufpreis in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Gewährleistung

Alle angebotenen Waren des Verkäufers sind gebraucht. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in diesem Fall ein Jahr.

In dem Falle, dass der Käufer Verbraucher ist, hat er im Gewährleistungs-Fall die Wahl, ob die Verbesserung oder ein Austausch der Ware erfolgen, gegen eine gleichwertige Ware, soll. Der Verkäufer ist dazu berechtigt, diese Optionen zu verweigern, wenn sie unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden sind.

In dem Falle, dass der Käufer Unternehmer ist, leistet der Verkäufer nach seiner Wahl für Mängel der Ware durch Verbesserung oder Austausch der Ware gewähr. Außerdem muss er bei Verlust seines Gewährleistungsanspruches, die Ware innerhalb einer angemessenen Frist auf Mängel untersuchen und dem Verkäufer diese innerhalb einer Frist von einer Woche schriftlich anzeigen. Der Unternehmer ist für die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst sowie für den Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels und für die rechtzeitige Mängelrüge (§ 377 UGB) verantwortlich.

Rückgaberecht

Waren bis zum Wert von 50 Euro können zurückgegeben werden. Der Warenwert wird mit einem Gutschein abgegolten. Alles andere ist von der Rückgabe ausgeschlossen.

Haftung für elektronische Geräte

Es wird keinerlei Haftung für die Funktionstüchtigkeit von elektrischen Geräten wie z.B. Lampen, Radios, etc übernommen. Außerdem wird eine Überprüfung dieser Geräte durch einen zertifizierten bzw. gelernten Elektriker und/oder eine etwaige Neuverkabelung von elektronischen Geräten aller Art ausdrücklich empfohlen.

Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist in Wien.

Sollten einzelne Bestimmungen des Kaufvertrages einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird in diesem Fall durch eine Regelung ersetzt, die den gültigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Durch diese AGB werden alle bisherigen Ausfertigungen ungültig.